Fumoirs und Fümoar
David Dürr - Basler Zeitung 26.07.2013
Dass es Leute gibt, die es unangenehm finden, wenn in einer Beiz geraucht wird, ist ja nicht weiter spannend. Dann werden sie halt nicht in Raucherbeizen gehen. Nun hat aber im Herbst 2008 in Basel ein kleines Grüpplein von solchen Raucherbeizen-unangenehm-Findern ihre Ansicht auf kleine graue Zettelchen geschrieben, diese an die Staatskanzlei geschickt, und behauptet nun, wegen dieser kleinen Schnitzeljagd dürfe es im ganzen Kanton keine Raucherbeizen mehr geben, höchstens noch sogenannte „Fumoirs“. Das sind „zum Zweck des Rauchens eigens abgetrennte, unbediente und mit eigener Lüftung versehene Räume“. Dieses Zitat stammt aus einem kleinen Text mit der Überschrift „Gesetz über das Gastgewerbe“. Er findet sich in einer Textsammlung, die sich „Gesetze des Kantons Basel-Stadt“ nennt. Das tönt alles ziemlich wichtig, doch ändert es nichts daran, dass es um die unmassgebliche Meinung jenes kleinen Grüppleins geht. Das waren nicht mehr als 27‘427 Leute, also lumpige 14 % der Kantonsbevölkerung. So weit, so undemokratisch.
Das wirklich Groteske kommt aber erst: Schon nach kurzer Zeit erhielten die Raucherbeizer Post, von der gleichen Firma, welche die erwähnte Textsammlung herausgibt und sich deshalb ziemlich anmassend „Kanton Basel-Stadt“ nennt. In forscher Tonlage werden die Raucherbeizer aufgefordert, das Rauchen abzustellen, ausser eben in unbedienten Fumoirs.
Nun müsste man solche Briefe ja nicht wirklich ernst nehmen, wäre darin nicht eine unverblümte Drohung: Nichtbefolgung werde gebüsst und im Widerholungsfall und nach Verwarnungen werde gar die Beiz geschlossen. Und auch dies könnte man kopfschüttelnd beiseitelegen, wäre da nicht die Gewissheit, dass die Absender dieser Briefe ziemlich humorlos sind und die Beizenschliessung letztendlich mit physischer Gewalt durchsetzen würden.
In dieser kafkaesken Situation hatten nun die Basler Raucherbeizer eine Idee, die nicht nur von Witz im besten Sinn des Worts zeugt, sondern geradezu modellhaft vordemonstriert, wie viel zweckmässiger und vor allem demokratischer sich das Passivrauchproblem lösen lässt. Zu diesem Zweck gründeten sie den Verein „Fümoar“, der den angeschlossenen Raucherbeizen vorschreibt, ausschliesslich Vereinsmitglieder einzulassen, die sich ihrerseits ausdrücklich mit dem Rauchen in der Beiz einverstanden erklären. Im Gegensatz zur Zwangsmitgliedschaft beim „Kanton Basel-Stadt“ ist der Beitritt zum Verein „Fümoar“ absolut freiwillig. Im Gegensatz zur undemokratischen 14%-Basis des „Gesetzes über das Gastgewerbe“ verfügt das „Fümoar“-Regime über eine demokratische Traumquote von 100%; und dies bei einer Mitgliederzahl, die im letzten Jahr die Einwohnerzahl von Basel-Stadt übertroffen hat. Und im Gegensatz zur „kantonalen“ ist es bei der „Fümoar“-Regelung ausgeschlossen, dass Gäste, die dem Rauchen nicht ausdrücklich zugestimmt haben, in ein Raucherlokal geraten.
Statt sich angesichts dessen beschämt zurückzuziehen, beharrte der „Kanton“ trotzig auf seinem „Gesetz“. Im Wissen um dessen Unterlegenheit wandten sich die Raucherbeizer voller Zuversicht an das Gericht und erhielten – Unrecht! Hinterher stellte sich heraus, dass das Gericht bestochen war, alle Richter waren vom „Kanton“ bezahlt worden. Und Sie können raten, wie nun neustens das Bundesgericht, das ja auch von Steuergeldern lebt, entschieden hat.