Gripen oder nicht Gripen?

David Dürr - Basler Zeitung 16.05.2014


Es soll voraussichtlich ziemlich knapp werden bei der Gripen-Abstimmung übermorgen. Es könnte sein, dass am Sonntagmittag genau 600‘000 für den Grippen und genau 600‘000 gegen ihn gestimmt haben. Da können Sie noch als Allerletzter eine Minute vor Torschluss ins Abstimmungslokal huschen und die allerletzte Stimme dieses Wochenendes in die Urne werfen – dann sind Sie für diese eine Minute der wahre Souverän. Dann entscheiden Sie ganz allein, ob der Gripen angeschafft wird oder nicht.

Das motiviert mich, für Sie, die Sie nun das Zünglein an der Waage sind, diese Kolumne zu schreiben. Es ist mir, als ehemaligem Oberst der Schweizer Armee mit 1‘141 Diensttagen, nicht gleichgültig, was bei dieser Gripen-Abstimmung herauskommt. Ich war zwar nicht bei den Fliegertruppen, aber ich habe doch einiges davon mitbekommen, was eine militärische Landesverteidigung ist. In den letzten Jahren meines Militäreinsatzes hatte ich die Funktionen eines Divisionsgerichts- und nachher eines Appellationsgerichtspräsidenten. Da wurde man mit sehr grundsätzlichen Fragen zur Landes­verteidigung konfrontiert. Etwa wenn sich junge Wehrpflichtige damit schwertaten, vom Staat zum Frondienst gezwungen zu werden, und sogar die Courage hatten, diesen zu verweigern.

So kam man vor Gericht auch immer wieder zu Grundsatzfragen, etwa woher sich diese Organisation „Staat“ denn überhaupt das Recht holt, jungen männlichen Landesbewohnern gegen ihren Willen Zeit und Arbeitskraft wegzunehmen. Da sich dies nicht wirklich begründen liess, tauchte dann regel­mässig das Argument eines gewissen Notstands auf. Wegen der militärischen Bedrohungslage seien diese Freiheitbeschränkungen gerechtfertigt. Man sei so quasi im Krieg, zumindest latent. Und diese angebliche Kriegsgefahr war es denn auch, mit der die Gerichte damals ihre hohen Gefängnisstrafen für Dienstverweigerer begründeten.

Komisch war nur, dass sie das Strafmass auch dann unverändert hoch liessen, als sich die Bedro­hungslage komplett verändert hatte. Was in der spannungsreichen Zeit des kalten Kriegs als Straf­mass definiert worden war, blieb sakrosankte Gerichtspraxis. Auch als die Sowjetunion längst ausei­nander gebrochen war, Deutschland wieder zusammenwuchs und man sogar in der Schweiz ein neues Armeeleitbild definierte. Als wir damals bei meinem Appellationsgericht wieder einmal einen solchen Fall zu beurteilen hatten, stellten wir fest, dass der Staatsanwalt noch nicht gemerkt hatte, dass sich die Welt inzwischen verändert hatte. Das von ihm geforderte, unverändert hohe Strafmass war ein Relikt aus längst vergangen Zeiten. Der Entscheid fiel uns deshalb gar nicht besonders schwer. Einstimmig gaben wir dem Rekurs des Dienstverweigerers statt. Allerdings zog der Staatsan­walt unser Urteil trotzig ans militärische Bundesgericht weiter und bekam Recht. Es bestehe kein Grund – so dessen Begründung sinngemäss – die so lange und bewährte Praxis grundsätzlich in Frage zu stel­len. Die strenge Strafe müsse sein. So quasi aus Prinzip.

Etwa so kommt es mir vor, wenn es bei der Gripen-Abstimmung jeweils heisst, die Schweiz bauche nach wie vor eine moderne, starke und schlagkräftige Flugwaffe. Das entspreche doch einer so lan­gen und bewährten Praxis. Es bestehe kein Anlass, diese grundsätzlich in Frage zu stellen. Der teure Gripen müsse sein. So quasi aus Prinzip.


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