IS und US I: Islamische und vereinigte Staaten
David Dürr - Basler Zeitung 10.10.2014
Ob „Islamischer Staat“ (IS) oder „United States“ (US), grundsätzliche Unterschiede sind da nicht auszumachen. Beides sind ausgesprochen unangenehme Gewaltorganisationen. Beide gefallen sich darin, der Welt zu verkünden, dass sie selbst für das Gute kämpfen, während der jeweils andere abgrundtief böse sei. Beide nennen sich vollmundig „Staat“, wie wenn sie eine legitime Autorität wären, dieweil sie ihre Untertanen mit Bespitzelung, Propaganda und schierer Gewalt unter Kontrolle halten. Schliesslich führen beide brutale Aggressionskriege, setzen bewusst auf die Terrorwaffe und haben mit Folterpraktiken geringe Berührungsängste.
Und übrigens noch eine frappante Gemeinsamkeit: Sowohl die IS- als auch die US-Anhänger sind nicht nur überzeugt davon, auf der guten und richtigen Seite zu stehen, sondern können gar nichts anders denken, als dass dies eine objektive Tatsache sei.
Soweit die Gemeinsamkeiten. Es gibt aber auch Unterscheide, wenn auch bloss graduelle: Das betrifft zunächst einmal die handfeste Grundlage der ganzen Aggressivität, nämlich die militärische Kampfkraft. Sie ist beim IS – soweit es Schätzungen gibt und sich die Verhältnisse überhaupt vergleichen lassen – über tausendmal kleiner als bei den US. Hinzu kommt, dass der IS als relativ junge Gewaltorganisation über wenig Erfahrung im Kriegshandwerk verfügt, während die US dies seit Jahrzehnten immer und immer wieder mit Angriffskriegen ernstfallmässig trainieren. Um nur die paar letzten zu nennen: Haiti, Libyen, Panama, Kuwait, Somalia, Sudan, Kosovo, Afghanistan oder Irak. Da reihen sich die neusten High Tech-Bombardements gegen primitive Kanonenstellungen des IS schon eher als routinierte Trainingsrunde ein. Weitere Gelegenheiten werden sich bieten. Und wenn nicht, lassen sie sich problemlos herbeibegründen. So wie schon beim Irak-Feldzug, als der US-Kriegsminister der Uno gefälschte Beweise vorlegte.
Auch bei Terror und Folter gibt es graduelle Unterscheide: Der IS hat nun schon einige Enthauptungen von unschuldig Gefangenen im Internet inszeniert. Hinrichtungen, welche die minimsten Anforderungen des zwischen Staaten geltenden Kriegsvölkerrechts mit Füssen treten – von wegen Islamischer „Staat“.
Die US haben demgegenüber schon sehr viel mehr an unschuldigen Zivilisten vor laufender Kamera aus Helikoptern herab niedergemäht; professionell organisierte Folter, etwa in Guantanamo oder in Abu Ghraib, der entsetzten Weltöffentlichkeit vorgeführt; und in propagandistischen Kinofilmen auch schon mal die Technik des Waterboardings zum Besten gegeben, zur Abschreckung aller, die es wagen, sich mit ihnen anzulegen. Zudem werden dort pro Jahr im Durchschnitt 50 nicht selten qualvolle Hinrichtungen durchgeführt und öffentlich kommuniziert, grösstenteils mit der Giftspritze, aber auch mit dem elektrischen Stuhl, der Gaskammer oder auf andere Weise. Exekutiert wurden auch schon Minderjährige und geistig Behinderte. Bei der personellen Besetzung der zuständigen Blutgerichte wurde auch schon darauf geachtet, dass ja keine Gegner der Todesstrafe nominiert werden – von wegen „Rechtsstaat“.
Gestern hat nun der Bundesrat den IS für das Gebiet der Schweiz verboten. Das wird nicht viel bewirken, auch wenn es sehr verständlich ist. Wie viel mehr hätte es gebracht, die US zu verbieten!