Demokratie dank Staatskonkurs
David Dürr - eigentümlich frei 14.05.2015
Baldige Einlösung eines vergessenen Versprechens?
Ein neues Regime sollte es werden, ein Regime – so Robespierre vor über 200 Jahren im französischen Nationalkonvent – „in dem das souveräne Volk sich nach Gesetzen richtet, die sein eigenes Werk sind“. Darauf warten wir zwar noch immer, doch die nun demnächst anrollende Welle von Staatskonkursen lässt Hoffnung aufkeimen.
Auf welche Weise sich damals die Visionen der französischen Revolution in konkrete politische Programme umsetzen liessen, war zunächst noch völlig offen, „Demokratie“ eher Arbeitstitel für ein noch diffuses Grossprojekt als klares politisches Programm. Immerhin war zu erwarten, dass mit dem Kopf des Königs auch dessen Herrschaftsorganisation fallen und sich statt dessen eine neue und ganz andere Gesellschaftsstruktur bilden würde. Voraussichtlich eine solche, die nicht zentral bei einer absoluten Obrigkeit, sondern dezentral bei den neu entdeckten gleichen Rechten Aller anknüpfen würde. So jedenfalls die Aussicht oder, wenn man so will, das Versprechen.
Das Ancien Régime nach wie vor
Der feinfühlige Demokratiebeobachter Alexis de Tocqueville stellte ein halbes Jahrhundert nach Robespierre in „L’ Ancien Régime et la Révolution“ etwas verwundert fest, dass die Revolution mit der Vergangenheit gar nicht wirklich gebrochen hatte, sondern gegenteils daran war, die im Ancien Régime angelegte Herrschaftsstruktur noch weiter zu verstärken. Zwar sei das neue Regime noch immer daran, seine Regeln und Organisationen zu finden, und vielleicht mochten sich diese ja doch noch in eine dezentrale Gesellschaftsstruktur entwickeln. Bezeichnenderweise waren es dann weniger feinfühlige Kriegsherren, die für ein Ende der Organisationsdebatte sorgten und das durchsetzten, was sie unter dem neuen Regime verstanden: Prominent natürlich Napoleon, der zwar gern von Freiheit sprach, sich aber noch viel lieber als Kaiser von Frankreich und Protektor Europas aufspielt; später dann die Kräfte der angeblich „liberalen“ Revolution von 1848, die das neue Projekt des zentralistischen Nationalstaates notfalls auch mit Waffengewalt zu fördern wussten; oder in der neuen Welt der siegreiche Nordstaatler Lincoln mit seiner berühmt gewordenen Rede von der „Regierung des Volkes, durch das Volk und für das Volk, die nicht von der Erde verschwinden möge“ – zynischerweise gehalten auf einem Soldatenfriedhof anlässlich einer Massenbeerdigung gegen Ende des Bürgerkriegs.
Mit Demokratie hatte dies wenig zu tun, dafür umso mehr mit landesweiter Monopolisierung staatlicher Macht; eine Tendenz, die seither ungebrochen anhält. Die heutigen Nachfahren von Robespierre und Lincoln haben eine grössere Machtfülle als die damals überwunden geglaubten Monarchien des Ancien Régime. Indem „Demokratie“ heute ungefragt Volksherrschaft undStaatsmacht umfasst, ist sie zum Paradox geworden: Denn der Staat ist nicht das Volk, er beherrscht es; und das Volk ist nicht der Souverän, es wird von einer souveränen Obrigkeit beherrscht. Das Demokratieversprechen wurde nicht nur nicht eingelöst, es wurde ins Gegenteil verkehrt. Und ging vergessen.
Das Paradox der Demokratie
Nun mag man einwenden, unser heutiger Staat sei zwar nicht identisch mit dem Volk, aber doch immerhin vom Volk mandatiert; es seien das Parlament und oft auch die Regierungen vom Volk gewählt; es seien die Gesetze zumindest indirekt, in der Schweiz sogar direkt, vom Volk beschlossen. Doch wer sich einmal die Mühe nimmt, nachzurechnen, in welchem Umfang die laufend zunehmenden staatlichen Vorschriften wirklich vom angeblich so souveränen Volk stammen, wird Erstaunliches feststellen: Selbst in der auf ihre Direktdemokratie so stolzen Schweiz und erst recht in Deutschland liegt das, was man Zustimmungs- oder Demokratiequote nennen könnte, im Promillebereich (siehe Kasten). Das Sagen hat also nicht das Volk, sondern eine Machtzentale, die nicht grösser ist, als es die Fürstenhöfe des Ancien Régime waren. Und ob das Blut in den Adern der heutigen Oberen eine andere Farbe hat als das der alten Nobilität, darf mit Fug bezweifelt werden.
Erst wenn sich die Demokratie davon befreit, eine Staatsform zu sein, kann es ihr gelingen, dem Volk so etwas wie real gelebte Souveränität zu geben. Erst wenn man sie als Alternative zum Staatsparadigma versteht. Erst wenn wir, das Volk, uns vornehmen, das was ansteht, selber anzupacken – ohne Staat, ohne Zentrale, ohne Machtmonopol, mit unseren polypolistischen Strukturen, mit unseren mannigfachen Organisationen, mit unseren dezentralen Abläufen, mit unserer uneinheitlichen Gesellschaft – We the People! Erst dann hat Demokratie eine Chance, das zu werden, was ihr Name sagen möchte.
Chance für das neue Regime
Der Zeitpunkt scheint durchaus geeignet, sind doch die Jahre des Staatsparadigmas gezählt. Nicht ungestraft konnten diese nationalstaatlichen Monopolstrukturen während derart langer Zeit wirtschaftliche Gesetzmässigkeiten verletzten, sich dem Wettbewerb entziehen, sich mit selbst beschlossenen und durchgesetzten Steuern finanzieren. Extremformen wie die sozialistischen Staaten des früheren Ostblocks sind bereits zerbrochen, Griechenland und andere vergleichbar überbordende Sozialstaaten des Mittelmeerraums werden bald folgen, weitere Staaten Europas stehen im Moment noch aufrecht, werden absehbar aber ebenfalls bankrott gehen. Auch die beiden vermeintlich so soliden Organisation mit den edlen Namen „Bundesrepublik Deutschland“ und „Schweizerische Eidgenossenschaft“ haben mit ihren gigantischen Überschuldungen von 1‘500 Milliarden Euro oder 650% beziehungsweise 30 Milliarden Franken oder 30% zum Überleben keine Chance. Dass sie noch immer ein AAA-Rating haben, muss schlicht ein Missverständnis sein!
Das ist die Stunde echter Demokratie, die Stunde einer Gesellschaftsstruktur ohne Staat, die Stunde der Einlösung jenes längst vergessenen revolutionären Versprechens. Deutschland und die Schweiz eignen sich dafür speziell gut, können sie doch den Konkurs ihrer jeweiligen Zentralorganisation strukturell abfedern. Denn zahlreiche traditionell dem Staat zugeordnete Funktionen, etwa das Polizei- und Gerichtswesen, werden von den 16 Bundesländern beziehungsweise den 26 Kantonen wahrgenommen. Zudem stehen einige dieser Gliedstaaten finanziell nicht ganz so schlecht da wie der Bundesstaat, sodass sie noch eine gewisse Zeit den Transformationsprozess begleiten können.
Demokratie statt Staat
Allerdings müssen dann auch die Bundesländer und die Kantone die Regeln des neuen Regimes, dieser Demokratie ohne Staat, befolgen. Das heisst, sie müssen auf ihre Monopole verzichten, sich der Konkurrenz durch andere Gliedstaaten oder Privatanbieter stellen. Auch Zwangsmitgliedschaften, etwa für die Bewohner der jeweiligen Landes- oder Kantonsterritorien, müssen fallen; und damit natürlich auch der Zwang zur Bezahlung von Steuern, es sei denn, man habe ihnen freiwillig zugestimmt.
Generell wird das Erfordernis der freiwilligen Zustimmung zu irgendwelchen Normen ein wichtiges Element dieses neuen Regimes sein. Deswegen wird es auch nicht mehr möglich sein, dass eine Mehrheit ihren Willen einer Minderheit aufzwingt. Normen werden – ausser rein natürlichen Verhaltensgesetzmässigkeiten – nur noch für jene gelten, die ihnen zugestimmt haben. Wer etwa Mitglied des Freistaats Bayern oder des Kantons Zürich bleiben und seinen Beitrag weiterhin gern in Form von Steuern bezahlen will, dem soll dies selbstverständlich nicht benommen sein. Wer dies aber nicht mehr will, soll sich anderweitig eindecken dürfen; und dies ohne dass er deswegen auszuwandern braucht.
Dies gilt auch für sogenannte „Kernfunktionen“ des Staats, wie beispielsweise den Schutz vor Übergriffen, Konfliktlösungen, Durchsetzung entsprechender Entscheidungen etc. Wie bei jedem Wirtschaftsgut wird auch hier der Bedarf nach solchen Leistungen entsprechende Angebote entstehen lassen. Natürlich wird man auf der Hut sein müssen, dass kein solcher Anbieter zum Monopolisten wird, etwa gar zum Inhaber eines Gewaltmonopols! Wie gefährlich ein solches werden kann, haben uns die Staaten vorgelebt. Und so wird man den Fehler nicht wiederholen, einem Anbieter von Gewaltdienstleistungen zu erlauben, ein sogenanntes „Grundgesetz“ oder eine „Verfassung“ zu schreiben, in der er sich selbst ein Machtmonopol zuhält.
Ähnliches wird für „staatsnahe“ Anliegen gelten, etwa schwächeren Gesellschaftsmitgliedern beizustehen, mit der Umwelt schonend umzugehen, Kulturgüter zu schützen, Tiere nicht zu foltern etc.: Auch hier wird man entsprechende Hilfs-, Wohltätigkeits- oder Schutzorganisationen mit vielfältigen Angeboten entstehen lassen und auf deren Behinderung durch staatliche Monopole verzichten.
Ein Paradies wird es zwar nicht sein, dieses Nouveau Régime – aber Demokratie allemal.
Demokratiequote im Promillebereich (Beispiel Bundesebene Deutschland und Schweiz)
Die meisten der in Berlin beziehungsweise Bern produzierten Erlasse (rund 2/3 bzw. 3/4) werden von der Exekutive, das heisst von der Regierung und ihren Ämtern, erlassen, ohne jede Mitwirkung der parlamentarischen „Volksvertreter“.
Doch auch soweit Letztere zum Einsatz kommen (also bei 1/3 bzw. 1/4 der Erlasse), lässt sich nicht wirklich von Volksvertretung sprechen: Die gewählten Parlamentsmitglieder vereinigen nur rund 1/3 bis 1/4 der Stimmen der rechtsunterworfenen Landesbewohner auf sich. Zudem verbietet die Verfassung den Parlamentariern ausdrücklich, von ihren Vertretenen Weisungen entgegenzunehmen. Und schliesslich muss jeder Vertretene seinen Vertreter mit 110‘000 (BRD) bzw. 30'000 (Schweiz) anderen Vertretenen teilen. Das ist nicht Vertretung, sondern Zwangsdelegation mit Blankovollmacht.
Vors Volk gekommen sind selbst in der Vorzeigedemokratie Schweiz nicht mehr als rund 2% der referendumsfähigen Bundeserlasse bzw. 0,5% sämtlicher Bundeserlasse. Angenommen wurden sie im Durchschnitt von rund 13% der rechtsunterworfenen Bevölkerung. Dies ergibt eine Direktdemokratie-Quote von unter einem Promille.